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Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz: Ein umfassender Überblick

Mit dem Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz kannst Du gleichzeitig Strom von mehreren dezentralen Erzeugungsanlagen, wie Photovoltaik- und Windkraftanlagen, in das öffentliche Netz einspeisen. Damit wird die effiziente Nutzung erneuerbarer Energien gefördert und zugleich die Netzstabilität unterstützt. Für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb müssen aber bestimmte technische und rechtliche Anforderungen erfüllt werden.

 

Was bedeutet der Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz?

Der Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz bezieht sich auf den gleichzeitigen Betrieb von dezentralen Energieerzeugungsanlagen, wie Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen oder Blockheizkraftwerken, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Dieser gleichzeitige Betrieb sorgt für eine effizientere Nutzung von erneuerbaren Energien und unterstützt die Netzstabilität, indem die Last auf viele kleine Erzeuger verteilt wird. Aber: Es gibt einige Einschränkungen und Vorgaben, die beachtet werden müssen.

 

Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

Technische Anforderungen und Normen

Die technischen Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz werden durch die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 definiert. Diese Regel legt fest:

  • Die Anschlussbedingungen. Demnach müssen Erzeugungsanlagen so installiert und betrieben werden, dass sie keine negativen Auswirkungen auf das Netz haben. Dazu gehören Anforderungen an die Netzsicherheit, Spannungsqualität und Frequenzstabilität.
  • Die Schutzmaßnahmen. Demnach müssen alle Anlagen geeignete Schutzmechanismen haben. Dazu gehört beispielsweise der Entkopplungsschutz, der sicherstellt, dass die Anlage bei Netzstörungen automatisch vom Netz getrennt wird.
  • Die Leistungsflussüberwachung. Es müssen Zertifikate für die Leistungsflussüberwachung vorgelegt werden. Damit wird überprüft, ob die Einspeisung den Netzbedingungen entspricht​.

 

Relevanz für Balkonkraftwerke

Auch Balkonkraftwerke müssen die Anforderungen der VDE-AR-N 4105 erfüllen. Für die kleinen Photovoltaikanlagen bedeutet das:

  • Sie müssen sich technisch für den Anschluss an das Niederspannungsnetz eignen und dürfen keine Netzstörungen verursachen.
  • Balkonkraftwerke müssen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, der die technischen Voraussetzungen prüft und den Anschluss genehmigt.
  • Auch kleine Anlagen müssen für den Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz über Schutzvorrichtungen den Entkopplungsschutz haben, um bei Netzstörungen sicher abgeschaltet werden zu können​.

 

Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte des Parallelbetriebs von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

Für den Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz und Netzanschluss können Kosten entstehen. Vor allem, wenn bauliche Änderungen notwendig werden oder ein höherer Leistungsbedarf besteht. Die Kosten muss der Betreiber tragen, sofern sie die Schwelle von 30 kW überschreiten, was bei typischen Balkonkraftwerken jedoch selten der Fall ist.

 

Weitere wichtige Punkte

Außerdem müssen die Erzeugungsanlagen eine Symmetrieeinrichtung haben. Damit wird sichergestellt, dass die Einspeisung gleichmäßig über die Phasen des Netzes verteilt wird. Dies verhindert Ungleichgewichte und unterstützt die Netzstabilität. Zugleich stellt eine Leistungsflussüberwachung sicher, dass die eingespeiste Leistung den Netzanforderungen entspricht und keine Überlastungen verursacht​.

Ebenfalls müssen die Anlagen für den Parallelbetrieb am Niederspannungsnetz beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dazu müssen Zertifikate zur Leistungsflussüberwachung und andere relevante technische Dokumente vorgelegt werden. Damit wird sichergestellt, dass alle Anforderungen erfüllt werden und keine Gefahr für das Netz besteht.

Dazu gehören regelmäßige Wartungen und Überprüfungen der Erzeugungsanlagen. In diesem Zusammenhang können die Netzbetreiber auch spezifische Anforderungen an die Wartung stellen. Alles zum Schutz der Netzstabilität.

 

Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz für die moderne Energieversorgung

Der Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz ist ein wesentlicher Bestandteil der modernen Energieversorgung. Durch die Einhaltung technischer und rechtlicher Anforderungen kann so die Integration erneuerbarer Energien ins Stromnetz effizient und sicher gestaltet werden. Für Dich als Betreiber von Balkonkraftwerken bedeutet das, dass Du Deine Anlagen sicher betreiben und die Netzstabilität gewährleisten musst. Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist die VDE-AR-N 4105.


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