Skip to main content

Kann ein Balkonkraftwerk zu einer bestehenden PV-Anlage betrieben werden?

Durch den immer steigenden Strombedarf kann es sein, dass zusätzlich zur bestehenden PV-Anlage ein Balkonkraftwerk betrieben werden soll. Damit möchten viele Verbraucher den steigenden Stromverbrauch abfangen. Doch ist das so ohne weiteres möglich?

 

Was Du beachten musst, wenn Du ein Balkonkraftwerk zusätzlich zur PV-Anlage betreiben möchtest

Damit Du zusätzlich zu der bestehenden PV-Anlage ein Balkonkraftwerk betreiben kannst und keine Strafen drohen, musst Du einige Dinge beachten:

 

Darf beim Balkonkraftwerk der Zähler rückwärts laufen?

Balkonkraftwerk und PV-Anlage parallelschalten

Die bestehende PV-Anlage wurde so geplant, dass sie effizient arbeitet. Möchtest Du nun zusätzlich dazu ein Balkonkraftwerk betreiben, müssen die Komponenten darauf abgestimmt werden. Vor allem der Wechselrichter ist davon betroffen. Dieser wandelt den Gleichstrom in Wechselstrom und ist genau auf die Anlagengröße abgestimmt. Bei der Erweiterung der PV-Anlage mit einem Balkonkraftwerk solltest Du also genau prüfen, ob der verbaute Wechselrichter die neue Leistung verträgt. Auch ist es nicht möglich Solarmodule mit unterschiedlicher Spannung und Leistung parallel miteinander zu betreiben. In diesem Fall verhält sich das Balkonkraftwerk mit der niedrigeren Spannung als Last zur bestehenden PV-Anlage. Das Balkonkraftwerk zieht fortan Strom von der gleichzeitig betriebenen PV-Anlage, anstatt selbst effektiv Strom zu erzeugen.

 

Absicherung des Stromnetzes

Möchtest Du ein Balkonkraftwerk zusammen mit einer PV-Anlage betreiben, musst Du Absicherung des Stromkreises beachten. Denn dieser ist nur für die Nennleistung der Solaranlage auf dem Dach abgesichert. Soll nun aber eine Mini PV-Anlage zusätzlich Strom einspeisen, erhöht sich die Strömungszahl im Stromkreislauf. Statt der ursprünglich abgesicherten üblichen 3.680 Watt sind das nun 4.280 Watt. Darauf ist der Stromkreis aber in Deinem Haus nicht ausgelegt. Daher solltest Du, ehe du das Balkonkraftwerk zur PV-Anlage in Betrieb nimmst, mit einem Elektrofachmann sprechen.

 

Balkonkraftwerk zu einer bestehenden PV-Anlage betreiben – das gilt es bei der EEG-Vergütung zu beachten

Gerade, wenn Du mit der bestehenden PV-Anlage von der EEG-Vergütung profitierst, solltest Du es dir genau überlegen, ob Du zusätzlich dazu ein Balkonkraftwerk betreiben möchtest. Denn in der Regel gelten die meisten Erweiterungen einer PV-Anlage als Neuanlagen. Und das kann dann finanzielle Folgen haben. Eine genaue Regelung hierüber kann im § 9 Abs. 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG nachgelesen werden. Demnach gelten mehrere Solaranlagen, ohne Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse und lediglich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung als eine Solaranlage, wenn:

  • sich diese auf ein und demselben Grundstück befinden
  • sich diese auf dem gleichen Gebäude befinden
  • die Anlagen innerhalb eines Jahres (innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten) errichtet wurden und in Betrieb genommen wurden.

Mit anderen Worten: Nur wenn diese genannten Punkte zutreffen, handelt es sich um eine Erweiterung der Photovoltaikanlage. Und nur in diesem Fall bleibt der ursprünglich vereinbarte Vergütungssatz bestehen. Ansonsten wird für das neue Modul ein neuer Satz berechnet.

 

balkonkraftwerk-zu-bestehender-pv_anlage

Balkonkraftwerk zu einer PV-Anlage ohne Einspeisevergütung betreiben

Möchtest Du hingegen das Balkonkraftwerk zusammen mit einer PV-Anlagen betreiben, für die Du keine Einspeisevergütung bekommst, kannst Du das problemlos tun. Hier musst Du lediglich darauf achten, dass die Komponenten technisch miteinander kompatibel sind.

 

Balkonkraftwerk zusammen mit einer PV-Anlage betreiben

Die alte PV-Anlage ist schon seit Jahren in Betrieb. Doch mit der Zeit reicht der gewonnene Strom nicht mehr aus. Daher überlegen viele Leute, zusätzlich zur PV-Anlage ein Balkonkraftwerk zu betreiben. Ehe Du hier aber Geld in die Hand nimmst, solltest Du durch einen Fachbetrieb die technischen Details klären lassen: Reicht der Wechselrichter der Anlage aus? Können die Anlagen parallelgeschaltet werden? Ist das Stromnetz für die erhöhte Spannung ausgelegt? Solltest Du zudem den Strom der Solaranlage auf dem Dach einspeisen (EEG-Vergütung), muss geklärt werden, ob das Balkonkraftwerk als Erweiterung oder Neuanlage gilt. Denn nur bei einer Erweiterung gilt für das zusätzliche Mini Solarmodul mit Stecker der gleiche Vergütungstarif wie für die große Anlage. Jedoch solltest Du Dich von all den Punkten nicht abschrecken lassen. Denn in puncto Energiewende ist eine Ergänzung der PV-Anlage um ein Balkonkraftwerk zweifellos ein Gewinn.


Ähnliche Beiträge