Skip to main content

Balkonkraftwerk Förderungen im Überblick

In Deutschland gibt es verschiedene Förderungen für den Bau eines Balkonkraftwerks. Ganz neu ist die Abschaffung der 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke ab dem 01. Januar 2023 durch die Bundesregierung. Doch es gibt noch andere Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke und Solargeräte.

 

Welche Förderungen für ein Balkonkraftwerk gibt es?

Möchtest Du eine Mini Solaranlage für die Steckdose in Deinem heimischen Garten oder auf Deinem Balkon aufstellen, kannst Du hierzu diverse Förderungen in Anspruch nehmen. Diese sind:

  1. Förderung durch das EEG-Gesetz
  2. KfW-Bankengruppe: Im Rahmen des Programms „Erneuerbare Energien – Standard“ oder des Programms „Energieeffizient Sanieren“ können private Haushalte und Unternehmen zinsgünstige Darlehen für die Anschaffung und Installation von erneuerbaren Energiesystemen, wie einem Balkonkraftwerk, beantragen.
  3. Länderförderung: Einige Bundesländer haben auch eigene Förderprogramme, die die Anschaffung und Installation von erneuerbaren Energiesystemen unterstützen, wie zum Beispiel Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.
  4. Stadt- und Gemeindeförderungen: Es gibt auch einige Städte und Gemeinden, die Förderprogramme anbieten, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

 

Balkonkraftwerk Förderungen

Wie finden Förderungen von Balkonkraftwerken durch das EEG-Gesetz statt?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein deutsches Gesetz, das die Förderung erneuerbarer Energien regelt. Ein Balkonkraftwerk, das Strom erzeugt und ins öffentliche Netz einspeist, kann unter bestimmten Bedingungen von der Förderung durch das EEG profitieren.

Im EEG ist festgelegt, dass Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eine Vergütung für den eingespeisten Strom erhalten. Diese Vergütung, auch als EEG-Umlage bekannt, wird auf den Strompreis aufgeschlagen und trägt so zur Finanzierung der Förderung bei.

Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um von der EEG-Förderung zu profitieren. Dazu gehören beispielsweise:

 

Voraussetzung für die EEG-Umlage

  • Die Anlage muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen
  • Die Anlage muss von einem zertifizierten Energiedienstleister betrieben werden
  • Die Anlage muss im Besitz einer EEG-Anlagen-Nummer sein

Doch auch diese Förderung muss mit Sorgfalt gewählt werden. Denn die Maximalleistung wird nur bei optimaler Montage eines Balkonkraftwerks erreicht. Liegt diese bei etwa 270 Kilowattstunden, würdest Du bei einer EEG-Vergütung von 10 Cent nur 27 Euro bekommen. Hinzu kommt der bürokratische Aufwand. Denn durch das Einspeisen von Strom wirst Du zum Unternehmer. Selbst wenn Du hier vermutlich als Kleinunternehmer vor dem Finanzamt durchgehst, musst Du dennoch jährlich Deine Gewinne melden. Hier stellt sich dann die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis.

 

Wie fördert die KfW Balkonkraftwerke?

Die KfW-Bankengruppe bietet im Rahmen des Programms „Erneuerbare Energien – Standard“ oder des Programms „Energieeffizient Sanieren“ zinsgünstige Darlehen für private Haushalte und Unternehmen an, um die Anschaffung und Installation von erneuerbaren Energiesystemen, wie Balkonkraftwerke zu fördern.

Auch hier muss die Mini PV Anlage den technischen Anforderungen entsprechen, darf nur innerhalb Deutschlands betrieben werden und erst nach der Antragstellung in Betrieb genommen werden.

Die Höhe des zinsgünstigen Darlehens ist ebenfalls abhängig von der Leistung der Anlage und der Höhe der Eigenkapitalbeteiligung. In der Regel beträgt die Tilgungszuschussförderung 20 % der förderfähigen Kosten und die Tilgung kann über einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren erfolgen.

 

In Welchen Bundesländern findet eine Förderung für Balkonkraftwerke statt?

Es werden immer mehr Bundesländer, die die Anschaffung und Installation von Balkonkraftwerken fördern und unterstützen. Zu ihnen gehören:

  • Bayern: Das Bayerische Wirtschaftsministerium bietet eine Förderung für die Anschaffung und Installation von erneuerbaren Energiesystemen, wie einem Balkonkraftwerk, im Rahmen des Programms „Bayern-Solar“ an.
  • Baden-Württemberg: Das Land bietet Förderungen für erneuerbare Energien im Rahmen des „Investitionsprogramm Erneuerbare Energien“ an, die die Anschaffung und Installation von erneuerbaren Energiesystemen, wie einem Balkonkraftwerk, unterstützen.
  • Nordrhein-Westfalen: Das Land bietet im Rahmen des „Programms zur Förderung der Erneuerbaren Energien“ Förderungen für die Anschaffung und Installation von erneuerbaren Energiesystemen, wie einem Balkonkraftwerk, an.
  • Schleswig-Holstein: Im Rahmen eines 1,6 Millionen Euro schweren Klimaschutz-Förderprogramms unterstützt das Bundesland den Bau von 1.100 Mini-Solaranlagen für die Steckdose mit 50 Prozent, maximal 200 Euro.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Das Förderprogramm für Balkonkraftwerke startete im Oktober 2022. Dafür stellt das Land 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Förderungen in Baden-Württemberg:

Stand: 01/2023 Balkonkraftwerk Förderung Link zur Förderwebseite
Filderstadt 150 Euro pro Haushalt Filderstadt Balkonkraftwerk Förderwebseite
Freiburg Bis zu 200 Euro pro Person und Balkonkraftwerk Freiburg: Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen
Friedrichshafen 300 Euro pro Haushalt (mind. 300 Watt Anlage erforderlich) Friedrichshafen: Förderprogramm Klimaschutz
Friolzheim 100 Euro pro Mini-PV Anlage Friolzheim: Balkonkraftwerk Förderrichtlinien
Heddesheim 100 Euro pro Modul (max. 2) Heddesheim: Umweltförderprogramm
Heidelberg 50% der Anschaffungskosten (max. 750 Euro), Heidelberg-Pass Besitzer bis zu 1.450 Euro bei einem Eigenanteil von 50 Euro Heidelberg: Förderbaustein PV-Anlagen
Kehl 200 Euro, sozial schwache Antragsteller (t. B. Tafelkunden oder Personen mit Wohngeldbescheid) 300 Euro Kehl: Förderprogramm Klimafreundlich Leben
Kornwestheim 200 Euro pro Haushalt (bis max. 600 Watt) Kornwestheim Förderprogramm
„Wir stärken Klima“
Lörrach 200 Euro pro Haushalt (bis max. 600 Watt) Lörrach: Balkonsolar Förderrichtlinien
Ludwigsburg 300 Euro, für BezieherInnen der Ludwigsburg Card bis zu 800 Euro Ludwigsburg: Klimaschutz Förderprogramm
Neubulach 50 pro Modul bzw. 100 Euro Neubulach: Mini-PV-Anlagen Förderprogramm
Schwaigheim 200 Euro pro Haushalt Schwaighaim: Mini-PV-Förderung
Schwetzingen einmalig mit maximal 300 Euro, höchstens jedoch 30% der Anschaffungskosten Schwetzing: KlimaIMPULS-Programm
Stuttgart 100 Euro pro Anlage Stuttgart: Solaroffensive
Ulm 50% bis zu 250 Euro pro Haushalt Ulm: Energieförderprogramm
Walldorf 300 Euro, maximal 50 % der anrechenbaren Kosten Walldorf: Umwelt-Förderprogramme
Weinheim 50 Euro pro Solarpanel (max. 2) Weinheim: Klimaschutz-Förderprogramme

 

Förderungen im Bundesland Bayern:

Stand: 01/2023 Balkonkraftwerk Förderung Weiterführende Informationen
Buckenhof 50 Euro pro 100 Watt-Peak, max. 200 Euro Buckenhof: Förderrichtlinie
Diessen 100 Euro pro Haushalt Diessen: Förderinfoseite
Erlangen 50 Euro pro 100 Watt-Peak, max. 300 Euro Erlangen: Förderrichtlinie
Forchheim 100 Euro (brutto) je angefangene kWp, max. 400 Euro (brutto) je Gebäude/Wohneinheit bis zu 3,9 kWp Forchheim: Förderrichtlinie zu PV-Kleinanlaen
Fürth 110 Euro Zweirichtungszähler-Einrichtung + 50 Euro pro Balkonkraftwerk (beides nur für infra Stromkunden beantragbar) Fürth: Klimaoffensive
Großenseebach 50 Euro je Wohneinheit Großenseebach Richtlinien für private Wohngebäude
Günzburg 100 Euro pro Anlage Günzburg: Förderrichtlinie
Höchstadt 50 Euro pro Anlage und Haushalt Höchstadt: Förderrichtlinien
Ingolstadt 200  Euro pro Anlage ( bei mind. 300 Watt) Ingoldstadt: Infoseite
Marloffstein 50 Euro pro 100 Wp

/max. 200 Euro pro Antragssteller/in

Marloffstein: PV-Förderrichtlinie
München 0,4 Euro je Wp, bis 600 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50% der Investitionskosten Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude
Moosburg 50% der Nettoanschaffungskosten, max. 200 Euro pro Balkonkraftwerk Moosburg: Solarstrom Förderprogramm
Peiting 120 Euro pro Anlage und Haushalt Peiting: Stecker-Solaranlagen Förderung
Spardorf 50 Euro pro 100 Watt-Peak, max. 200 Euro Spardorf: Umwelt-Richtlinie
Unterschleißheim 25% der Anschaffungskosten, max. 200 Euro Unterschleißheim: Förderprogramm
Vilseck 100 Euro für 300 Watt Anlagen, 150 Euro für 600 Watt Balkonkraftwerke Vilseck Balkon PV-Anlagen Förderung
Weilheim in Oberbayern 25% der Brutto-Anschaffungskosten, max. 200 Euro Weilheim: Stecker-Solargerät Zuschuss-Übersicht

 

Lohnt sich die Förderung eines Balkonkraftwerks?

Ob sich die Förderung eines Balkonkraftwerks lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den Anschaffungskosten, den Montagemöglichkeiten und der Ausrichtung zur Sonne. Damit verbunden sind dann die Stromerträge und eventuell die Einspeisevergütung.

Generell kannst Du mit der Förderung die Kosten für die Anschaffung und Installation des Balkonkraftwerks senken und somit die Wirtschaftlichkeit Deines Projektes verbessern. Damit sich das aber wirklich lohnt, solltest Du gerade im Vorfeld sorgfältig prüfen, ob Deine Wunschanlage alle Anforderungen für die Förderung erfüllt.


Ähnliche Beiträge