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Balkonkraftwerk ohne Rücklaufsperre beim Stromzähler

Bisher durften Balkonkraftwerke ohne Rücklaufsperre beim Stromzähler nicht in Betrieb genommen werden. Denn bei einem Überschuss an Sonnenstrom kommt es unweigerlich zur Netzeinspeisung. Wer aber noch einen alten Ferraris-Zähler hat, der dreht dann rückwärts. Doch genau das, soll nun übergangsweise, zur Förderung der Energiewende, erlaubt sein.

 

Balkonkraftwerk ohne Rücklaufsperre – wie lange ist das erlaubt?

Die Änderung soll den Privathaushalten die Installation eines Balkonkraftwerks erleichtern. War es davor nicht erlaubt, die Mini PV Anlage vor der Neuinstallation eines entsprechenden Zweiwegezählers in Betrieb zu nehmen, geht das jetzt übergangsweise. Möglich wird das durch den beschlossenen Gesetzesentwurf vom 26. April 2024. Hier steht im § 10a Absatz 3 EEG: „Steckersolargeräte im Sinn von § 8 Absatz 5a dürfen an der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers bereits vor dem Einbau einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder eines intelligenten Messsystems mit einer bereits vorhandenen Messeinrichtung betrieben werden.

Die Richtigkeit der von der Messeinrichtung ermittelten Messwerte wird zu Zwecken der Abrechnung und Bilanzierung längstens bis zur Ausstattung mit einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem nach Absatz 2 Satz 1 vermutet, dabei kann diese Vermutung nur durch den Nachweis einer technischen Störung oder einer Manipulation der Messeinrichtung widerlegt werden.“

Achtung: Das Gesetz erlaubt keinen dauerhaften Betrieb eines Balkonkraftwerks ohne Rücklaufsperre.

 

Balkonkraftwerk ohne Rücklaufsperre

Balkonkraftwerk ohne Rücklaufsperre – woher kommt der neue Zähler

Ein weiterer Vorteil für die Betreiber eines Balkonkraftwerks ohne Rücklaufsperre: Die Neuinstallation eines entsprechenden Zählers übernimmt der Netzbetreiber. Dieser installiert nach Bekanntwerden des Betriebes (durch die zwingende Eintragung im Marktstammdatenregister), entweder einen Zweirichtungszähler oder einen Einspeisezähler. Während der Einspeisezähler eine Rücklaufsperre besitzt, ist der Zweirichtungszähler für Balkonkraftwerke ebenfalls ohne Rücklaufsperre.

So kann dieser, im Falle einer Einspeisung, den bezogenen Stromertrag aus dem Netz entsprechend reduzieren. Aber auch der Einspeisezähler ist kein Nachteil. Trotz Rücklaufsperre wird am Ende der eingespeiste Strom in das öffentliche Netz genau erfasst. Davon hast Du aber nichts. Denn die Einspeisung eines Balkonkraftwerks ist nur gering. Dem gegenüber steht ein hoher bürokratischer Aufwand, möchtest Du hier eine Einspeisevergütung erhalten. Daher entscheide Dich, wenn möglich, für einen Zweirichtungszähler.

 

Balkonkraftwerk ohne Rücklaufsperre – was kostet der neue Zähler?

Die Kosten für den neuen Zähler werden vom Netzbetreiber übernommen. Solltest Du dennoch eine Rechnung erhalten, kannst Du ihr mit Bezugnahme auf das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ widersprechen. Dieses schreibt nämlich vor, dass bis 2032 ohnehin alle alten Stromzähler durch digitale Messeinheiten ersetzt werden müssen.  Dennoch müssen Sie mit Mehrkosten rechnen. Denn die laufenden Betriebskosten der neuen digitalen Zähler sind höher. So belaufen sich die jährlichen Ausgaben für die modernen Messeinrichtungen auf rund 20 € – und nicht mehr wie bisher auf 8 bis 13 €.


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