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Darf beim Balkonkraftwerk der Zähler rückwärts laufen?

Was passiert wenn bei dem Balkonkraftwerk der Zähler rückwärts läuft? Aktuell darf bei der Installation eines Balkonkraftwerks der Zähler im Stromkasten nicht rückwärts laufen. Bald wird diese Bestimmung wohl aber der Vergangenheit angehören.

 

Die Anforderungen an den Zähler für den Betrieb eines Balkonkraftwerks & warum er nicht rückwärts laufen darf

Für den Betrieb eines Balkonkraftwerks muss ein geeichter Zähler mit Rücklaufsperre verbaut sein, um die eingespeiste Strommenge genau messen zu können. Dabei gibt es zwei Arten von Zählern, die für ein Balkonkraftwerk infrage kommen:

  1. Zweirichtungszähler: Ein Zweirichtungszähler erfasst sowohl den Strombezug aus dem öffentlichen Netz als auch den eingespeisten Strom des Balkonkraftwerks. Wird Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen, läuft dieser in die eine Richtung. Speist hingegen das Balkonkraftwerk Strom ein, läuft der Zähler in die andere Richtung. So kann der Netzbetreiber am Ende den eingespeisten Strom entsprechend erfassen und vergüten.
  2. Einspeisezähler: Ein Einspeisezähler ist ein separater Zähler, der den eingespeisten Strom der Mini Solaranlage erfasst. Er wird vom Netzbetreiber installiert und ist in der Regel ein geeichter Zähler mit Rücklaufsperre, der die Einspeisung von Strom in das Netz erfasst. Der Einspeisezähler ermöglicht eine genaue Erfassung der eingespeisten Strommenge und bildet die Grundlage für die Abrechnung der Einspeisevergütung.

 

Warum darf beim Betrieb eines Balkonkraftwerks der Zähler nicht rückwärts laufen?

Um ein Balkonkraftwerk gesetzeskonform betreiben zu können, muss es an einem digitalen Zähler angeschlossen sein. Denn nur diese Stromzähler laufen nicht rückwärts. Das würde aber im Falle einer Überversorgung und Stromeinspeisung in das öffentliche Netzwerk mit einem alten Analogzähler passieren. Die Folge wäre eine Reduzierung der Stromkosten aufseiten der Verbraucher. Dies ist jedoch strafrechtlich verboten, da das als Manipulation einer technischen Aufzeichnung gedeutet wird. Doch damit soll nun Schluss sein.

 

Darf beim Balkonkraftwerk der Zähler rückwärts laufen?

Vizekanzler Robert Habeck (Die Grünen) möchte den Betrieb von Balkonkraftwerken mit rückwärts laufenden Zählern erlauben

Jeder Bürger Deutschlands ist angehalten, aktiv etwas zur Energiewende beizusteuern. Warum aber wird das durch die ein oder andere bürokratische Hürde oder Steuer so erschwert? Kritiker verweisen diesbezüglich schon lange auf die weniger stringenten Vorgaben in den europäischen Nachbarländern. So dürfen beispielsweise in den Niederlanden Balkonkraftwerke einfach an Zähler angeschlossen werden, die rückwärts laufen können, wenn der selbsterzeugte Solarstrom unverbraucht ins Netz des örtlichen Betreibers eingespeist wird. Der sinkende Stromverbrauch und die damit geringeren Stromkosten erhöhen die Lukrativität und Akzeptanz der Mini PV Anlagen.

 

balkonkraftwerk zähler rückwärts

Robert Habeck bestätigt Absurdität der gängigen Lösung, dass bei einem Balkonkraftwerk der Zähler nicht rückwärts laufen darf

Aufgrund dieser Tatsache forderte die Bauingenieurin Lamia Messari-Becker bei der ARD-Talkshow Markus Lanz von Vizekanzler Robert Habeck (Die Grünen) umgehend eine Änderung der absurden Lage. Wenig später bestätigte der Bundesumweltminister, dass die derzeitige Regelung nicht im Sinne der erneuerbaren Energielösung sei und als absurd anzusehen ist. Weiter heißt es, dass die derzeitige Rot-Grüne Regierung an der Lösung des Problems arbeitete und ein neues Gesetz verabschieden möchte, dass die Verwendung von Balkonkraftwerken mit Zählern, die rückwärts laufen können erlauben möchte.

 

Auch die VDE will erlauben, dass beim Balkonkraftwerk Zähler rückwärts laufen dürfen

Nicht nur Robert Habeck scheint mittlerweile erkannt zu haben, dass die Nutzung von Mini Solaranlagen für die Steckdose vereinfacht werden muss. Auch der VDE-Verband hat ein neues Positionspapier bezüglich deren Verwendung vorgelegt. Darin wird explizit erwähnt, dass Balkonkraftwerke mit jedem Zähler verwendet werden dürfen – auch wenn diese durch den Einspeisevorgang rückwärts laufen würden. Damit entfiele die Pflicht der Verbraucher, vor dem Betrieb einer Mini PV Anlage den Stromzähler erneuern zu lassen.


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