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Was ist bei einem Balkonkraftwerk zu beachten?

Was ist bei einem Balkonkraftwerk zu beachten? Mit einem Balkonkraftwerk kannst du einfach Solarstrom erzeugen. So lautet die Werbung vieler Hersteller. Doch ist das wirklich so einfach?

 

Was ist bei einem Balkonkraftwerk bezüglich der Genehmigung zu beachten?

Mini Solaranlagen für die Steckdose sind in Deutschland seit einigen Jahren erlaubt. Doch zum Betreiben eines Balkonkraftwerks musst du einige Dinge beachten.

  1. Möchtest du als Mieter ein Balkonkraftwerk betreiben, musst du die Erlaubnis deines Vermieters darüber einholen.
  2. Möchtest du als Eigentümer einer Wohnung eine Solaranlage für die Steckdose betreiben, benötigst du das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft.

Diesbezüglich musst du aber wissen, dass mit der Novellierung des Wohneigentumsgesetzes 2020 die Mehrheitszustimmung der Eigentümergemeinschaft genügt. Eine einvernehmliche Zustimmung ist nicht mehr erforderlich. Was du grundsätzlich beim Betrieb eines Balkonkraftwerks beachten musst, ist aber: Du benötigst die Einwilligung diverser Partien oder Stellen.

 

Balkonkraftwerk was zu beachten

Was ist bei einem Balkonkraftwerk bezüglich der Baugenehmigung zu beachten?

Grundsätzlich hast du als Hausbesitzer oder Mieter das Recht ein Balkonkraftwerk mit einer maximalen Leistung des Wechselrichters von 600 Watt zu betreiben. Eine Baugenehmigung ist hierfür nicht erforderlich. Nichtsdestotrotz sind einige Dinge für einen gesetzlich zulässigen Betrieb eines Balkonkraftwerks zu beachten.

 

Was ist bei einem Balkonkraftwerk hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben zu beachten?

  1. Du benötigst einen Stromzähler mit Rücklaufsperre. Andernfalls wäre das eine Form von Betrug.
  2. Du musst deinen Netzbetreiber über den Betrieb eines Balkonkraftwerkes informieren. Hierzu ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich.
  3. Du darfst das Balkonkraftwerk selbst anschließen.

 

Was ist bei der Anzahl der Balkonkraftwerke zu berücksichtigen?

Möchtest du ein Balkonkraftwerk betreiben, musst du die Maximalgrenze von 600 Watt beachten. Denn aktuell sind in Deutschland nur Balkonkraftwerke bis zu einer Leistung von 600 Watt erlaubt. Entscheidend ist hierbei die Leistung des Wechselrichters und nicht die der Module. Demzufolge könnten die einzelnen Solarpaneele auch eine höhere Wattzahl besitzen. Doch in diesem Fall solltest du beachten, dass dein Stromkreis nur zu einem Maximalbetrieb von 3.680 Watt abgesichert ist. Das entspricht 16 Ampereströmen je 230 Volt. Doch durch den Betrieb der Mini Solaranlage werden 600 Watt zusätzlich ungesichert in das Stromnetz deines Hauses/deiner Wohnung eingespeist. Demnach lägen 4.280 Watt an. Das entspricht 18,6 Ampere. Während das bei modernen, normkonformen Elektroinstallationen kein Problem ist, solltest du bei alten Elektroinstallationen eine Reduzierung auf 13 Ampere vornehmen.

 

Ein Balkonkraftwerk betreiben: Was ist wichtig?

Was musst du beim Betrieb eines Balkonkraftwerks in Deutschland beachten? In erster Linie muss hier die maximale Gesamtleistung von 600 Watt genannt werden. Hierbei geht es aber um die Leistung des Wechselrichters und nicht des Gesamtmoduls. Daher kann es durchaus möglich sein, mehrere Solarmodule zusammen zu betreiben. Ein weiterer Punkt, der bei einem Balkonkraftwerk beachtet werden muss, betrifft vor allem Mieter: diese benötigen in der Regel eine Genehmigung des Vermieters. Doch: Wurde im Mietvertrag die Montage von Gegenständen an dem Balkongeländer nicht ausdrücklich verboten, ist keine explizite Erlaubnis für die Installation eines Balkonkraftwerk erforderlich. Jedoch solltest du, um des Friedens willen, den Vermieter dennoch um Erlaubnis fragen.

Denn in seltenen Fällen kann dir der Vermieter den Betrieb der Solaranlage für den Balkon doch noch verbieten: Nämlich dann, wenn es dadurch zu starken baulichen Veränderungen kommen würde. Dazu gehört beispielsweise das Einziehen neuer Stromleitungen. Einen weiteren Punkt, den du beachten musst, ist die Mitteilung und Registrierung der Anlage bei deinem örtlichen Netzbetreiber und beim zentralen Marktstammdatenregister.


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