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Bis wie viel Watt ist ein Balkonkraftwerk erlaubt?

Bei der Frage, bis wie viel Watt ein Balkonkraftwerk erlaubt ist, gilt die Antwort: Grundsätzlich gibt es beim Balkonkraftwerk in der EU keine Maximalleistung. Dennoch müssen einige Vorgaben erfüllt werden, damit ein Balkonkraftwerk betrieben werden darf.

 

Wie viel Watt ist bei einem Balkonkraftwerk erlaubt?

Gemäß der EU-Verordnung 2016/631 werden Energieerzeuger mit einer maximalen Leistung von weniger als 800 Watt als nicht systemnotwendig eingestuft. Dazu gehören auch Balkonkraftwerke. Aufgrund dieser EU-Verordnung gehen viele selbstverständlicherweise davon aus, dass ein Balkonkraftwerk bis zu 800 Watt einfach in Deutschland installiert werden dürfe. Das ist aber nicht so. Denn die Leistung der Balkonkraftwerke wurde in Deutschland von 800 Watt auf maximal 600 Watt reduziert. Demnach muss die Frage, bis zu wie viel Watt ein Balkonkraftwerk erlaubt ist, mit 600 Watt beantwortet werden.

Eine weitere Einschränkung bezüglich der Leistung ergibt sich durch die maximale Anzahl der erlaubten Mini PV Anlagen pro Haushalt. Selbst bei großen Mehrgenerationenhäusern hat der Gesetzgeber die Wattzahl, bis zu der ein Balkonkraftwert erlaubt ist, reduziert. 600 Watt und nicht mehr – das gilt auch hier.

 

wie viel Watt erlaubt

Bis zu wie viel Watt ist ein Balkonkraftwerk ohne Anmeldung erlaubt?

Auch gibt es bei der Anmeldung einer Mini PV Anlage einige Punkte zu beachten. Auch hier hat der Gesetzgeber genau geregelt, bis zu wie viel Watt das Balkonkraftwerk mit einer vereinfachten Anmeldung erlaubt ist. Es sind wieder die bereits bekannten 600 Watt. Alle Solaranlagen für die Steckdose, deren Maximalleistung 600 Watt nicht übersteigt, müssen lediglich beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Und das am besten gleich am Tag der Inbetriebnahme.

 

Ein Balkonkraftwerk vergrößern – bis zu wie viel Watt ist das möglich?

Als Balkonkraftwerke zugelassene Solaranlagen bestehen aus einem, maximal zwei Solarpanels. Mit ihnen erzeugen sie gerade einmal soviel Strom, dass damit die Grundversorgung im Haus gedeckt ist. Das bedeutet, dass am Netz angeschlossene Haushaltsgeräte wie ein klassischer Kühl- oder Gefrierschrank ständig mit dem vom Balkonkraftwerk eingespeisten Strom betrieben werden. Wird mehr Strom produziert, als verbraucht wird, geht dieser irgendwo im öffentlichen Netz verloren. Dennoch gibt es die Möglichkeit, eine Mini PV Anlage zu erweitern, um noch mehr Strom zu erzeugen. Dies ist aber nur in den seltensten Fällen wirklich lohnenswert. Denn hier gibt es einiges zu beachten. Letztlich bedeutet ein Balkonkraftwerk mit höherer Leistung deutlich mehr Aufwand und vor allem deutlich höhere Kosten. Und das gilt in jedem Fall nicht nur für die Anschaffungskosten. Grundsätzlich gibt es aber keine genaue Grenze, bis zu wie viel Watt die Erweiterung des Balkonkraftwerks erlaubt ist oder nicht.

 

Bis zu wie viel Watt ist die Erweiterung des Balkonkraftwerks erlaubt?

Es beginnt schon damit, dass derartig große Anlagen nur noch von einem Elektrofachbetrieb installiert werden dürfen. Du allein kannst die Anlage nicht mehr selbstständig beim Netzbetreiber anmelden. Darüber hinaus müssen diverse weitere Punkte beachtet werden. So muss beispielsweise zwingend eine Wieland-Steckdose installiert werden. Zudem ist in den meisten Fällen ein Austausch sämtlicher Sicherungen erforderlich.

Außerdem wird wohl ziemlich schnell ein digitaler Stromzähler Deines Netzbetreibers bei Dir eingebaut werden. Dadurch kommen in der Regel höhere jährliche Wartungskosten auf Dich zu. Und wenn Du den erzeugten Sonnenstrom vergütet haben möchtest, im Zuge der Einspeisevergütung, wirst Du fortan genauso behandelt, wie bei einer herkömmlichen PV Anlage. Das beinhaltet dann auch sämtliche Auflagen und Verordnungen. Kurzum: Vor der Erweiterung eines Balkonkraftwerks, bis zu wie viel Watt auch immer, solltest Du alle Kosten genau kalkulieren. Denn in der Regel ist die Vergrößerung nicht rentabel.

 

Der generelle Betrieb eines Balkonkraftwerks – was ist erlaubt?

Generell ist der Betrieb eines Balkonkraftwerks in Deutschland bis zu 600 Watt erlaubt. Alles darüber unterliegt nicht mehr der vereinfachten Anmeldung. Auch sind hier unter Umständen andere Vorschriften zu beachten.


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