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Die Anzahl der Balkonkraftwerke, wie viel sind erlaubt?

Für die Anzahl der Balkonkraftwerke gibt es vom Gesetzgeber her aktuell keine Vorgaben oder Beschränkungen. Dennoch solltest Du folgende Punkte beachten.

 

Was beschränkt die Anzahl der Balkonkraftwerke?

Die Anzahl der erlaubten Balkonkraftwerke wird durch die Maximalleistung von 600 Watt beschränkt. Denn sobald Du diesen Wert übersteigst, kannst Du nicht mehr von dem vereinfachten Anmeldeverfahren für Kleinbetreiber und sämtlichen anderen Vorzügen profitieren. Demnach müsstest Du jährlich eine Meldung beim Marktstammdatenregister abgeben.

Ein weiterer Punkt, der die Anzahl der Balkonkraftwerke einschränkt, betrifft den Nutzen. Welchen Nutzen hast Du davon, wenn Du mehr Balkonkraftwerke betreibst und somit mehr als 600 Watt Strom erzeugst? Eher wenig. Der Grund dafür ist schnell erklärt:

Anders als große Fotovoltaikanlagen fließt der erzeugte Solarstrom der Balkonkraftwerke direkt in das Hausstromnetz und nicht in das Netz des örtlichen Stromanbieters. Die Folge davon ist, dass Du ihn nicht abspeichern kannst. Außer, Du hast einen entsprechenden Zwischenspeicher installiert. Mit anderen Worten: Würdest Du die Anzahl Deiner Balkonkraftwerke von 1 auf 2 erhöhen, würdest Du regelmäßig den nicht verbrauchten Strom Deinem Netzbetreiber schenken.

 

Balkonkraftwerke Anzahl

Kannst Du mit einer höheren Anzahl an Balkonkraftwerken die EEG-Einspeisevergütung in Anspruch nehmen?

Wer mit dem Gedanken spielt, die Anzahl der Balkonkraftwerke zu erhöhen, um die EEG-Einspeisevergütung in Anspruch zu nehmen, der sollte sich das gründlich überlegen. Mit der Einspeisung hast du Anspruch auf eine Vergütung von 8,2 Cent pro Kilowattstunde ab 2023. Aber: Mit dem Bezug der Einspeisevergütung wachsen auch die bürokratischen und technischen Pflichten.

Neben einer Mitteilung an den Netzbetreiber muss ein digitaler Stromzähler installiert werden. Dieser kostet über 100 Euro, zuzüglich 20 Euro Messstellengebühr/Jahr. Und wenn Dein Balkonkraftwerk über 1 Kilowatt Leistung hat, darf der zuständige Mess­stel­len­be­trei­ber auch ein intelligentes Messsystem für 60 Euro/Jahr einbauen (§ 29 Abs. 2 MsbG). Zudem musst Du jährlich bis zum Februar dem Netzbetreiber mitteilen, wie viel Strom im Vorjahr eingespeist wurde. Die Einspeisevergütung, eine gewerbliche Einnahme, muss zudem auch noch dem Finanzamt mitgeteilt und versteuert werden. Doch hierzu hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf erstellt, der Betreiber von Balkonkraftwerken ab 2023 davon befreien soll.

 

Anzahl Balkonkraftwerke pro Wohnung – maximal eine Anlage ist erlaubt

Alle Balkonkraftwerke und deren Komponenten (PV-Module, Wechselrichter) gelten als eine Anlage. So kannst Du nicht mehrere Mini PV Anlagen zu 600 Watt in verschiedene Steckdosen einstecken und als eine Anlage anmelden. Die Beschränkung der Anzahl an erlaubten Balkonkraftwerken hat aber einen guten Grund: Deine eigene Sicherheit. Denn der Betrieb einer kleinen Solaranlage für die Steckdose ist nur bis 600 Watt möglich – ohne dass hier Änderungen am hausinternen Stromnetz durchgeführt werden müssen. Doch werden mehrere Mini PV Anlagen betrieben, erhöht sich möglicherweise die Strömungszahl in Deinem Hausnetz. Das kann zu Kurzschlüssen etc. führen. Aus diesem Grund solltest Du die erlaubte Anzahl der Balkonkraftwerke nicht überschreiten.


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