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Wo und Wie musst Du dein Balkonkraftwerk anmelden?

Seinen eigenen Strom erzeugen – das wünschen sich derzeit viele. Muss ein derartiges Balkonkraftwerk angemeldet werden, wenn ja, wo? All diese Fragen und ob Du mit einem Balkonkraftwerk zum steuerpflichtigen Energieunternehmer wirst, verraten wir in diesem Beitrag.

 

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Das Wichtigste zur Anmeldung eines Balkonkraftwerks

Die Idee hinter einem kleinen Solargerät für den Balkon ist einfach: Balkonkraftwerk aufbauen, in die Steckdose stecken und Strom erzeugen. Doch so einfach wie das klingt, ist es dann leider doch nicht. Denn auch für das Betreiben solch einer Mini PV Anlage auf dem Balkon gibt es einige bürokratische Vorgaben zu beachten.

 

Zwar haben Mini Solaranlagen mit einer maximalen Energieleistung unter 800 Watt laut einer EU-Verordnung keinerlei Relevanz. Und dennoch müssen private Stromerzeuger in Deutschland ihre Balkonkraftwerke bei der Bundesnetzagentur anmelden. Gleichzeitig sind sie dazu verpflichtet, ihre Daten immer auf dem neuesten Stand zu halten. Lediglich die jährliche Meldepflicht hat die Bundesnetzagentur den privaten Selbstversorgern erlassen. Vorausgesetzt, das angemeldete Balkonkraftwerk hat weniger als 600 Watt Maximalleistung. Zur Anmeldung bei der Bundesnetzagentur kommt dann auch noch die Anmeldung des Mini Kraftwerks beim eigenen Netzbetreiber.

 

Wie funktioniert die Anmeldung des Balkonkraftwerks bei der Bundesnetzagentur?

Jeder, der ein privates Balkonkraftwerk betreibt, ist in Deutschland zur Anmeldung bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Alle Daten über die Anlage und die eigene Person werden dort in einem Marktstammdatenregister festgehalten. Hierbei handelt es sich um ein Behördenregister, welches auf der „Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten – Marktstammdatenregisterverordnung“ beruht. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Energiewirtschaftsgesetz (enWG) mit den Paragrafen 111e und 111f. Die Registrierung ist grundsätzlich kostenfrei und muss auch nicht persönlich erfolgen. Soll mit der Mini PV Anlage Eigenstrom produziert werden, musst Du bei der Registrierung übrigens die Frage, ob Du für den mit dem Balkonkraftwerk erzeugten Strom Zahlungen des Netzbetreibers in Anspruch nimmst, mit „Nein“ antworten.

Kommt es zu Änderungen beim angemeldeten Balkonkraftwerk, wie beispielsweise der Stilllegung, müssen die Angaben im Marktstammdatenregister aktualisiert werden.

Hier gelangst Du direkt zur Anmeldung im Marktstammdatenregister.de

Was passiert, wenn Du das Balkonkraftwerk nicht bei der Bundesnetzagentur anmeldest?

Meldest Du das private Balkonkraftwerk nicht ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur an, kann diese gemäß § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung ein Bußgeld als Strafe verhängen. Das betrifft besonders die Privatanwender, die eine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen. Dennoch sind die Mittel der Bundesnetzagentur für ein Bußgeldverfahren eher begrenzt. Und praktisch wurde bis jetzt noch kein Verfahren wegen einer versäumten Anmeldung eines Balkonkraftwerks eingeleitet.

 

Was gilt es bei der Anmeldung eines Balkonkraftwerks bezüglich der EEG-Förderung zu beachten?

Möchtest Du mit der Mini Solaranlage an der EEG Förderung partizipieren, erhöht sich der jährliche bürokratische Aufwand. In diesem Fall unterliegst Du einer jährlichen Meldepflicht sowie der 70 Prozent Regelung. Diese besagt, dass Du 70 Prozent Deines erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz einspeisen musst. Da der Verkaufspreis aber unter dem Einkaufspreis des Energiedienstleisters liegt, ist es für Dich günstiger, das angemeldete Balkonkraftwerk nur für den Privatgebrauch zu benutzen.

 

Warum muss ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber angemeldet werden?

Wer eine eigene kleine Solaranlage auf dem Balkon betreibt, speist Strom direkt in das Netz der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses ein. Die Folge ist eine Erhöhung der Strommenge, auf die das Hausnetz nicht ausgelegt ist. Deswegen kann es durch die Stromeinspeisung mittels einer Mini PV Anlage zu einer Überlastung des Stromnetzes im Haus oder der Wohnung führen. Die Folge ist eine Unterbrechung des Stromkreises als Überhitzungsschutz. Alte Stromzähler, wie Ferraris Stromzähler mit einer sich drehenden Scheibe unter dem Zähler, können ein zusätzliches Problem sein. Bei diesen alten Produkten besteht die Gefahr, dass sie durch das Einspeisen von selbsterzeugtem Strom rückwärtslaufen. Das ist in Deutschland aber nicht zulässig. Abhilfe schafft hier nur ein Anruf und damit auch die Anmeldung des Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber. Diese stellen dann entsprechende neue Stromzähler zur Verfügung.

 

Wie funktioniert die Anmeldung des Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber?

Sobald das Balkonkraftwerk aufgestellt und betriebsbereit ist, muss es beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten.

  • Einmal die Anmeldung durch den Betreiber selbst
  • Anmeldung durch einen Elektrofachbetrieb, der bei der Aufstellung der Anlage behilflich war.

 

Anmeldung durch den Betreiber

Möchtest Du als Betreiber die Anmeldung des Balkonkraftwerks durchführen, brauchst Du dafür das Datenblatt Deiner Anlage sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung und Konformitätsbescheinigung des Wechselrichters. Je nach Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers können unterschiedliche weitere Angaben erforderlich sein. Gibt es kein entsprechendes Formular des Netzanbieters, kannst Du einen Musterbrief des Vereins „Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie“ herunterladen. In diesem gibst Du nicht nur die Adresse des Aufstellungsortes sowie die AC-Nennleistung der Mini Solaranlage. Du bestätigst auch, dass durch das Einspeisen keine Rückwärtszählung Deines Stromzählers erfolgt und nennst, ob Du eine EEG-Förderung beantragt hast. Des Weiteren kannst Du mit diesem Formular den Netzbetreiber auch mit dem Einbau eines neuen Zählers beauftragen – falls erforderlich.

Hier kannst Du das Anmeldeformular direkt herunterladen

Dem Anmeldeformular müssen zwei weitere Anlagen über Dein Balkonkraftwerk beigefügt werden:

  • Zertifikat für den NA-Schutz E.6
  • Inbetriebsetzungsprotokoll nach VDEAR-N 4105:2018-11

 

Anmeldung durch einen Elektrofachbetrieb

Sollte Dir beim Aufstellen des Balkonkraftwerkes ein Elektrofachbetrieb behilflich gewesen sein, beispielsweise um eine spezielle Einsteckdose zur Bannung der Brandgefahr zu installieren, kann auch dieser die Anmeldung des Kraftwerks beim Netzbetreiber vornehmen. Hierfür werden in der Regel spezielle Vordrucke verwendet.

 

Darf ein Balkonkraftwerk auch ohne Anmeldung betrieben werden?

Immer wieder ist im Zusammenhang mit der Anmeldepflicht eines Balkonkraftwerks der Begriff „Bagatellgrenze“ zu lesen. Dahinter verbirgt sich die Grenze der erzeugten Strommenge, ab der ein Balkonkraftwerk anmeldepflichtig wird. Erst mit Überschreitung jener Bagatellgrenze hätte das für private Stromerzeuger rechtliche oder andere Verpflichtungen. Laut Artikel 5 der EU-Verordnung 2016/631 liegt diese Bagatellgrenze unter 800 Watt. Demnach gelten diese Kraftwerke als nicht relevant und anmeldepflichtig. Aber Achtung: Diese Regelung gilt nicht für Deutschland. Hier muss jedes Balkonkraftwerk angemeldet werden.

 

Kann Solarstrom ohne Anmeldung eingespeist werden?

Grundsätzlich musst Du ein Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber anmelden. Deckst Du aber Deinen kompletten Strombedarf mit eigenem Strom und ist Dein Haus oder Deine Wohnung nicht an das öffentliche Netzwerk angeschlossen, unterliegst Du der sogenannten Insellage. Demnach sind Besitzer einer solchen Mini PV Anlage laut Bundesnetzagentur nur noch auf Verlangen zur Mitteilung gegenüber der Bundesnetzagentur nach § 76 EEG verpflichtet.

 

Warum muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Da in Deutschland keine Bagatellregelung für Balkonkraftwerke existiert, muss jede Mini Solaranlage für den Balkon bei der Bundesnetzagentur und dem zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden.Ohne Anmeldung läuft nichts. Doch die Anmeldepflicht hat durchaus ihren Sinn. Schließlich garantiert diese einen sicheren Betrieb in den Privathaushalten der Anlage, da bestimmte Vorgaben mit der Anmeldung überprüft werden. Dies ist beispielsweise der Einbau eines geeigneten Zählers oder die Kontrolle des Überspannungsschutzes des Stromnetzes im Haus. Und auch wenn die Anmeldung eines Balkonkraftwerkes etwas Zeit in Anspruch nimmt, ist sie relativ leicht zu bewerkstelligen. Damit steht dem Betrieb einer eigenen Solaranlage mit Stecker auf dem Balkon nichts mehr im Wege.


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