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Balkonkraftwerk ohne Anmeldung betreiben, ist das möglich?

Ein Balkonkraftwerk ohne Anmeldung betreiben – das klingt doch verlockend. Doch ist das eigentlich möglich?

 






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    Kann ein Balkonkraftwerk ohne Anmeldung betrieben werden?

    Grundsätzlich kann ein Balkonkraftwerk nicht ohne Anmeldung betrieben werden. Auch wenn diese ohne viel bürokratischen Aufwand erfolgt: Der Eintrag in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und die Registrierung beim Netzbetreiber bleiben Dir nicht erspart.

    Das ist selbst dann der Fall, wenn Du mit dem Balkonkraftwerk keinen Strom in das Netz einspeist. Es reicht allein der Anschluss der Mini PV Anlage an die Steckdose und die Möglichkeit, dass darüber Strom eingespeist werden könnte.

    Lediglich die sogenannten Inselanlagen müssen nicht registriert werden. In diesem Fall erzeugst Du Deinen Strom vollkommen allein und verbrauchst ausschließlich diesen Strom. Zum Betrieb Deiner elektrischen Geräte ziehst Du zudem keinen weiteren Strom aus dem Netz des örtlichen Anbieters. Mit anderen Worten: Du lebst autark. Dies funktioniert aber nur, wenn Du neben der Solaranlage auch wenigstens einen Zwischenspeicher besitzt. Da die Auswahl der Batteriespeicher für Balkonkraftwerke aber begrenzt ist, leben die wenigsten Menschen autark – was den Strom anbelangt.

     

    Balkonkraftwerk ohne Anmeldung

    Was passiert, wenn Du ein Balkonkraftwerk ohne Anmeldung betreibst?

    Wer sein Balkonkraftwerk ohne Anmeldung betreibt, der muss erst einmal vom Netzbetreiber entdeckt werden. Auch wenn das Risiko eher gering ist, darauf anlegen solltest Du es nicht. Wirst Du entdeckt, beziehungsweise Dein nicht angemeldetes Balkonkraftwerk, wirst Du umgehend ein Schreiben mit der Aufforderung der Registrierung der Mini PV Anlage erhalten. Außerdem kannst Du zur Zahlung eines Bußgeldes aufgefordert werden. Hierzu hat die Bundesnetzagentur gemäß § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) das Recht.

     

    Balkonkraftwerk ohne Anmeldung betreiben vs. ohne Genehmigung betreiben

    Im Zusammenhang mit den Diskussionen rund um das Thema, ob ein Balkonkraftwerk ohne Anmeldung betrieben werden darf, ist auch immer wieder der Begriff „Bagatellgrenze“ zu lesen. Darunter ist die Grenze der erzeugten Strommenge zu verstehen, ab welcher eine Mini PV Anlage für die Steckdose einer Genehmigung bedarf.

     

    Die Bagatellgrenze bestimmt die Genehmigungspflicht, befreit aber nicht von der Anmeldung

    Denn mit der Überschreitung der Bagatellgrenze bist Du als Betreiber der Mini-Solaranlage dazu verpflichtet. Dies ist auf europäischer Ebene unter anderem in der Verordnung (EU) 2016/631 des Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger geregelt. Darin regelt Artikel 5 die Ermittlung der Signifikanz von Stromerzeugungsanlagen, welche laut besagter Verordnung einer Anschlussbestimmung unterliegen.

    Davon sind demnach Anlagen betroffen, die zum Beispiel eine Maximalkapazität von mindestens 0,8 kW (800 Watt) und mehr haben. Übrigens: Das ist die Grenze für Balkonkraftwerke in Österreich. Im Umkehrschluss für Deutschland bedeutet das: Mini-PV Anlagen, die eine Maximalleistung von 600 Watt nicht überschreiten, und demzufolge unter der 800 Watt Maximalkapazität liegen, fallen unter diese Bagatellgrenze. Demnach müssen sie zwar angemeldet werden. Es muss aber keine extra Genehmigung für deren Betrieb eingeholt werden.

     

    Balkonkraftwerke können nicht ohne Anmeldung betrieben werden

    Alles in allem kann die Frage, ob ein Balkonkraftwerk in Deutschland ohne Anmeldung betrieben werden darf, mit einem klaren Nein beantwortet werden. Die Anmeldung ist immer erforderlich. Anders dagegen die Genehmigung. Diese muss erst ab 800 Watt und darüber Maximalkapazität eingeholt werden.


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