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Balkonkraftwerk und Vermieter: Rechte und Pflichten

Gerade in Mietwohnungen stellt sich oft die Frage, ob man ein Balkonkraftwerk installieren darf und welche Rechte und Pflichten dabei die Vermieter und Mieter haben. Daher wird in diesem Text das Thema „Balkonkraftwerk und Vermieter“ näher beleuchtet. Es werden die wichtigsten Aspekte erläutert, die bei der Installation eines Balkonkraftwerks in einer Mietwohnung zu beachten sind, sowie die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern.

 

Darf ein Balkonkraftwerk vom Vermieter verboten werden?

Grundsätzlich haben Mieter das Recht, ein Balkonkraftwerk zu installieren, um ihren eigenen Energiebedarf zu decken. Allerdings hat der Vermieter unter bestimmten Umständen das Recht, die Installation eines Balkonkraftwerks zu verbieten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn durch die Installation des Balkonkraftwerks das Gebäude oder der Balkon Schäden nehmen kann oder die Installation gegen bestehende Vereinbarungen im Mietvertrag verstößt. Auch ist eine Untersagung des Balkonkraftwerks gerechtfertigt, wenn dadurch andere Mieter beeinträchtigt werden können – Stichwort Schattenwurf. Es empfiehlt sich daher, vor der Installation eines Balkonkraftwerks das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und die geplante Installation zu besprechen. Zu der Frage, ob Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten dürfen, hat das Amtsgericht Stuttgart erst kürzlich ein interessantes Urteil gefällt.

 

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Bahnbrechende Entscheidung des Stuttgarter Amtsgerichts in Sachen Balkonkraftwerke und Rechte des Vermieters

Das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart, AZ 37 C 2283/20, bezieht sich auf den Streit zwischen einem Vermieter und einem Mieter, der ein Balkonkraftwerk installieren wollte. Der Vermieter hatte dem Mieter die Installation eines Balkonkraftwerks aufgrund einer vertraglichen Klausel untersagt, die eine bauliche Veränderung des Gebäudes ohne Zustimmung des Vermieters ausschloss.

Diese sei jedoch, so das Gericht, unwirksam, da sie das gesetzlich verankerte Recht auf Nutzung erneuerbarer Energien beschränke. Dazu hätte der Vermieter aber kein Recht, empfand das Gericht, solange durch die Installation des Balkonkraftwerks keine nachteiligen Auswirkungen auf das Gebäude oder andere Mieter entstehen.

Dem Urteil nach dürfen Vermieter das Recht der Mieter auf eine Nutzung erneuerbarer Energien nicht pauschal einschränken. Auch könne eine bauliche Veränderung des Gebäudes nur bei konkreten Beeinträchtigungen untersagt werden. Bei diesem Urteil handelt es sich aber um eine Einzelfallentscheidung, die nicht auf alle Situationen übertragbar ist.

 

Vermieter hat das Recht auf eine fachgerechte Installation des Balkonkraftwerks

Und obwohl durch das Urteil die Rechte der Vermieter merklich eingeschränkt werden, wie es scheint, dürfen diese dennoch auf eine fachgerechte Installation der Mini PV Anlage für die Steckdose pochen. Denn durch eine unsachgemäße Installation könnte das Gebäude oder die Sicherheit der Mieter beeinträchtigen, was für den Vermieter ein erhebliches Risiko darstellen würde.

Daher sollte der Mieter bei der Installation des Balkonkraftwerks darauf achten, dass die Installation fachgerecht und sicher durchgeführt wird. Gegebenenfalls kann der Vermieter auch eine Besichtigung oder eine Abnahme der Installation durch einen Fachmann oder eine Fachfrau verlangen.

Diesbezüglich steht in dem Urteil des Amtsgericht Stuttgart auch: Vermieter müssen Balkonkraftwerke nur dulden „wenn diese baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht rückbaubar und fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert sind sowie keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgeht“.

 

Neues Urteil stärkt sowohl die Rechte der Mieter und Vermieter in Sachen Balkonkraftwerk

Zusammenfassend kann man sagen, dass Vermieter und Mieter bei der Installation von Balkonkraftwerken verschiedene Rechte und Pflichten haben. Grundsätzlich haben Mieter das Recht, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Allerdings kann der Vermieter unter bestimmten Umständen die Installation eines Balkonkraftwerks verbieten. Dazu entschied bereits 2017 das OLG Düsseldorf (Az. I-9 U 35/17), dass durch die Installation des Balkonkraftwerks auch keine umliegenden Gebäude gestört werden dürfen.

Darunter fällt beispielsweise eine dauerhafte Blendwirkung des Nachbargebäudes und dessen Bewohner. Außerdem können Vermieter auf eine fachgerechte Montage zum Schutz des Gebäudes vor Schäden pochen. In jedem Fall sollten Vermieter und Mieter vor der Installation eines Balkonkraftwerks das Gespräch suchen und gemeinsam eine Lösung finden, die den Bedürfnissen beider Seiten gerecht wird.


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