Balkonkraftwerke – was ist erlaubt und was nicht?
Ein Balkonkraftwerk erlaubt es Hausbesitzern und Mietern, von der Sonnenenergie zu profitieren und so die eigenen Stromkosten zu senken. Balkonkraftwerke – was ist erlaubt und was nicht? Doch beim Betreiben einer kleinen Solaranlage auf dem Balkon gibt es diverse Vorgaben zu beachten. Werden diese nicht eingehalten, kann es schnell teuer werden und der Spareffekt ist schnell dahin.
Ist ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung erlaubt?
Balkonkraftwerke sind in Deutschland seit einigen Jahren erlaubt. Doch zum Betreiben einer derartigen Anlage müssen einige Dinge beachtet werden.
- So müssen Mieter beispielsweise bei ihrem Vermieter im Vorfeld um Erlaubnis bitten.
- Gleiches gilt auch für Besitzer einer Eigentumswohnung. Hier muss das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden, um das Balkonkraftwerk auf dem Balkon oder dem Balkongeländer zu installieren.
Hier profitieren die Interessierten aber von einer Novellierung des Wohneigentumsgesetzes aus dem Jahr 2020. Seitdem genügt die Mehrheitszustimmung der Eigentümergemeinschaft und nicht mehr die einvernehmliche Zustimmung. Grundsätzlich gilt aber: Wer ein Balkonkraftwerk in Deutschland betreiben möchte, sollte zunächst bei den entscheidenden Stellen um Erlaubnis fragen.
Muss der Vermieter ein Balkonkraftwerk erlauben?
Grundsätzlich gilt: Solange im Mietvertrag oder in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft das Montieren von Gegenständen am Balkongeländer nicht explizit verboten ist, musst Du nicht um Erlaubnis fragen, möchtest Du ein Balkonkraftwerk installieren. Dennoch solltest Du als Mieter mit dem Vermieter Rücksprache halten. Denn sobald Du das Balkonkraftwerk an der Außenwand Deiner Wohnung anbringst, kommt das einer baulichen Veränderung gleich. Das Gleiche gilt auch für Besitzer einer Eigentumswohnung. Anders verhält es sich für Dich als Hausbesitzer. In diesem Fall kann Dir niemand die Anbringung eines Balkonkraftwerks verbieten. Mit einer Ausnahme: wenn Du in einem denkmalgeschützten Gebäude wohnst. In diesem Fall kann die Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde nötig sein, ansonsten können Strafen drohen.
Wie viele Balkonkraftwerke kannst Du ohne Erlaubnis betreiben?
Möchtest Du ein Balkonkraftwerk betreiben, musst du als Hausbesitzer oder Mieter bei der Anzahl der Balkonkraftwerke die Maximalgrenze von 600 Watt im Auge haben. Denn aktuell sind nur Balkonkraftwerke bis zu einer Leistung von 600 Watt erlaubt. Dabei gilt die Leistung des Wechselrichters und nicht die Gesamtleistung aller Module. Demnach kannst Du auch Module mit einer höheren Wattzahl betreiben. Doch in diesem Fall solltest Du beachten, dass in deutschen Haushalten ein Maximalbetrieb von 3.680 Watt abgesichert ist. Das sind 16 Ampereströme je 230 Volt. Durch das Balkonkraftwerk werden zusätzlich 600 Watt ungesichert direkt in das hausinterne Stromnetz eingespeist. Demnach lägen im Haus 4.280 Watt an, mit 18,6 Ampere. Bei modernen, normkonformen Elektroinstallationen ist das kein Problem. Doch bei alten Elektroinstallationen sollte eine Reduzierung der Absicherung auf 13 Ampere erfolgen. Dann würden bei einer Maximaleinspeisung des Balkonkraftwerkes insgesamt nur 15,6 Ampere (13 Ampere Hausnetz +2,6 Ampere Mini Solaranlage) im Stromnetz des Hauses fließen. Aus diesem Grund solltest Du vor dem Betrieb eines Balkonkraftwerkes die tatsächliche Leitungsbelastung der Wohnung oder des Hauses immer erst durch einen Elektrofachbetrieb prüfen lassen. Erst wenn dieser Dir die Erlaubnis erteilt, kannst Du das Balkonkraftwerk bedenkenlos betreiben. Eventuell dann sogar mehrere.
Ist ein Balkonkraftwerk erlaubt?
In Deutschland sind Balkonkraftwerke bis 600 Watt Gesamtleistung erlaubt. Wichtig dabei ist aber die Leistung des Wechselrichters und nicht des Gesamtmoduls. Daher kann es durchaus möglich sein, dass mehrere Balkonkraftwerke gemeinsam betrieben werden können. Abgesehen davon solltest Du aber immer einen Blick in Deinen Mietvertrag oder in die Gemeinschaftsordnung von Wohnungsgemeinschaften werfen. Ist hier die Montage von Gegenständen an dem Balkongeländer nicht ausdrücklich verboten, ist keine explizite Erlaubnis für ein Balkonkraftwerk erforderlich. Jedoch gehört es zum guten Ton, den Mieter oder die Eigentümergemeinschaft über das Vorhaben zu informieren. Grundsätzlich kann der Vermieter das Balkonkraftwerk übrigens nur verbieten, wenn dadurch starke bauliche Veränderungen, wie das Einziehen neuer Stromleitungen, erforderlich werden sollten. Bei Eigentümergemeinschaften gilt seit 2020 zudem nur noch die Mehrheitszustimmung und nicht mehr wie bisher eine einstimmige Erlaubnis.