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Balkonkraftwerk – Strom mit Nachbarn teilen

Statt den erzeugten Solarstrom in das öffentliche Stromnetz fließen zu lassen, wäre es doch sinnvoll, den überschüssigen Balkonkraftwerk Strom mit dem Nachbarn zu teilen. Oder, was denkst Du? Doch ist das überhaupt erlaubt?

 

Strom aus dem Balkonkraftwerk mit Nachbarn teilen: Was sagt das Gesetz?

In Deutschland gibt es derzeit keine klaren gesetzlichen Regelungen, die das Teilen von selbst erzeugtem Strom, insbesondere aus einem Balkonkraftwerk, mit Nachbarn explizit erlauben oder verbieten. Der rechtliche Rahmen für solche Modelle steht noch am Anfang, und es fehlen konkrete Gesetze oder Anpassungen, um das Teilen von selbst erzeugtem Strom klar zu regeln.

Das bedeutet, dass das Teilen von Strom aus Balkonkraftwerken aktuell in einer Grauzone liegt: Es ist nicht ausdrücklich untersagt, aber auch nicht offiziell erlaubt. Solche Modelle könnten in Zukunft durch die Entwicklung von Energiegemeinschaften und einer möglichen Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert werden. Momentan besteht jedoch die Vorgabe, dass überschüssiger Strom, der nicht selbst verbraucht wird, unentgeltlich ins Netz eingespeist wird, ohne dass eine Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke vorgesehen ist.

 

Balkonkraftwerk - Strom mit Nachbarn teilen

Balkonkraftwerk Strom mit dem Nachbarn teilen: Wie wäre das möglich?

Technisch gesehen wäre das Teilen von Strom zwischen Nachbarn mithilfe von intelligenten Stromzählern (Smart Meter) und einem gemeinsamen Stromnetz innerhalb eines Wohngebäudes oder eines engen Nachbarschaftsnetzwerks möglich. Die Smart Meter messen dabei den Stromverbrauch und die erzeugte Menge an Solarstrom in Echtzeit, wodurch sich theoretisch der Strom auf verschiedene Haushalte aufteilen ließe.

Um dies zu realisieren, wären allerdings zusätzliche Investitionen und technische Anpassungen nötig:

  • Es müsste eine direkte Verbindung zwischen den Haushalten bestehen, damit der Strom fließen kann.
  • Alternativ könnte der überschüssige Strom in einer Powerstation zwischen gespeichert werden, welche dann der Nachbarn bekommt.
  • In einigen Ländern gibt es bereits Pilotprojekte, die auf Energiegemeinschaften basieren. Hier produzieren Nachbarn gemeinsam Strom und teilen ihn. In Deutschland gibt es ähnliche Initiativen, aber sie sind noch nicht weit verbreitet.

 

Mache ich mich strafbar, wenn ich Strom mit Nachbarn teile?

Da das Thema aktuelle eine rechtliche Grauzone ist, ist das Teilen generell noch nicht strafbar. Solange Du nicht gegen Netzanschlussregeln verstößt. Hier wird es aber schwierig. Außer mit einer Powerstation hast Du keine Möglichkeit, Strom außerhalb des öffentlichen Netzes rechtlich sauber an Dritte weiterzugeben.

 

Energiegemeinschaften: Neue Chancen durch das EEG 2023

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 öffnete aber auch Deutschland neue Chancen für die Energiegemeinschaften. Das könnte zuweilen auch für Balkonkraftwerke interessant sein. Das Gesetz zielt darauf ab, die Bürokratie für Bürger und lokale Gemeinschaften zu reduzieren und ihnen den Zugang zur gemeinschaftlichen Energieerzeugung zu erleichtern. Besonders wichtig ist die Befreiung von kleineren Anlagen von der Ausschreibungspflicht. Demnach müssen kleinere Photovoltaikanlagen bis 6 MW keine formalen Ausschreibungen mehr durchlaufen.

Das EEG 2023 unterstützt außerdem die Idee von Bürgerenergiegesellschaften, bei denen mehrere Haushalte gemeinsam Energie erzeugen und nutzen können. Diese Energiegemeinschaften könnten zukünftig auch das Teilen von Strom aus Balkonkraftwerken mit dem Nachbarn erleichtern. Diese Gesetzesänderungen folgen damit den allgemeinen Vorgaben des europäischen Clean Energy Package, das die Dezentralisierung und Demokratisierung der Energieerzeugung in ganz Europa fördert.


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