Versicherung für Balkonkraftwerke: wichtige Fakten & Tipps
Braucht man wirklich eine Versicherung für Balkonkraftwerke? Alle Betreiber eines Balkonkraftwerks sollten sich vor der Installation eines solchen Balkonkraftwerks über das Thema Versicherung Gedanken machen. Schließlich kann es, wie bei allen elektrischen Anlagen, auch hier zu Schäden kommen. In diesem Zusammenhang gibt es verschiedene Aspekte zu beachten, die im Folgenden erläutert werden.
Welche Versicherung kommt für Schäden im Zusammenhang mit einem Balkonkraftwerk auf?
Für Schäden im Zusammenhang mit einem Balkonkraftwerk, gibt es in der Regel drei relevante Versicherungen, die dafür aufkommen können:
- Gebäudeversicherung: Die Gebäudeversicherung ist zuständig, wenn das Balkonkraftwerk fest mit dem Gebäude oder dem Dach verbunden ist und dadurch Schäden an der Bausubstanz entstehen.
- Haftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung tritt in Kraft, wenn durch das Balkonkraftwerk Dritte geschädigt werden, wie zum Beispiel der Nachbar, dessen Gebäude beschädigt wurde, weil das Balkonkraftwerk umgefallen ist.
Bei manchen Versicherungen ist auch die Hausratversicherung für Schäden in Sachen Balkonkraftwerk zuständig.
Was ist der Unterschied zwischen Gebäudeversicherung und Hausratversicherung?
Die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung gehören beide zu den Sachversicherungen, unterscheiden sich jedoch in ihrem Versicherungsumfang und ihrem Schutzzweck.
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab, also an der Bausubstanz, an fest installierten Einrichtungen und an Anbauten wie Garagen oder Gartenhäusern. Versichert sind in der Regel Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder auch Elementarschäden wie Hochwasser, Erdrutsche oder Lawinen. Eine Gebäudeversicherung ist für Hausbesitzer in der Regel Pflicht, da sie bei Finanzierung über eine Bank als Sicherheit verlangt wird.
Im Gegensatz dazu deckt die Hausratversicherung Schäden an beweglichem Eigentum wie Möbeln, Elektrogeräten, Kleidung oder Schmuck ab. Sie greift bei Schäden durch Feuer, Einbruch, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder auch bei Diebstahl oder Vandalismus. Die Hausratversicherung ist freiwillig und kann von Mietern abgeschlossen werden, um ihren Hausrat abzusichern.
Welche Schäden an Balkonkraftwerken decken die Versicherungen ab?
Welche Schäden an Balkonkraftwerken von den Versicherungen abgedeckt werden, hängen von der Schadensart und den Versicherungsbedingungen ab.
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden durch äußere Einflüsse wie Sturm, Hagel, Blitzeinschlag oder Feuer ab. Wenn das Balkonkraftwerk fest mit dem Gebäude verbunden ist, greift in der Regel die Gebäudeversicherung bei Schäden an der Bausubstanz oder an anderen fest installierten Teilen wie Dach, Fassade oder Anbauten wie Garagen oder Gartenhäusern.
Die Haftpflichtversicherung ist für Schäden zuständig, die durch das Balkonkraftwerk verursacht werden und Dritte betreffen. Dazu zählen zum Beispiel Beschädigungen am Eigentum des Nachbarn oder an dessen Gebäude, wenn das Balkonkraftwerk beispielsweise durch einen Sturm herunterfällt.
Gibt es eine separate Versicherung für Balkonkraftwerke?
Es gibt spezielle Versicherungen für Photovoltaik-Anlagen, zu denen auch Balkonkraftwerke zählen. Diese können für Hausbesitzer sinnvoll sein, die einen erweiterten Schutz für die Anlage suchen.
Solche speziellen Versicherungen decken dann auch Beschädigungen durch Bedienungsfehler, Überspannung, Vandalismus oder Tierbiss ab. Selbst Ertragsausfälle oder Mindererträge lassen sich, je nach Anbieter, damit versichern.
Allerdings sind die Kosten für solche speziellen Versicherungen für Balkonkraftwerke deutlich höher als für herkömmliche Policen. Daher sollte im Vorfeld genau geprüft werden, ob sich der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung lohnt.
Gibt es eine extra Diebstahlversicherung für Balkonkraftwerke?
Da Solaranlagen für die Steckdose in der Regel leicht zugänglich sind, spielen viele mit dem Gedanken, das Balkonkraftwerk extra gegen Diebstahl versichern zu lassen. Es gibt jedoch keine spezielle Diebstahlversicherung, die ausschließlich für Balkonkraftwerke gilt. In der Regel ist der Diebstahl von Solaranlagen und damit auch von Mini PV Anlagen in der Hausratversicherung oder in der Gebäudeversicherung enthalten, wenn die Module fest mit dem Gebäude verbunden sind. Gegenstände, die auf der Terrasse oder dem Balkon liegen, gehören übrigens zur Hausratversicherung. Das beinhaltet auch Elektrogeräte wie Balkonkraftwerke. Es gibt aber auch Versicherungsanbieter, die Balkonkraftwerke aus der Hausratversicherung ausgeschlossen haben. In diesem Fall greift dann auch kein Diebstahlschutz. Daher ist es ratsam, vor der Installation eines Balkonkraftwerks die Versicherungsbedingungen zu prüfen und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung abzuschließen, um im Falle eines Diebstahls ausreichend abgesichert zu sein.
Ist eine Versicherung für Balkonkraftwerke wirklich nötig?
Ob eine Versicherung für ein Balkonkraftwerk nötig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Zunächst einmal ist es wichtig zu beachten, dass Hausbesitzer in der Regel bereits eine Gebäudeversicherung haben, die Schäden durch äußere Einflüsse wie Sturm, Hagel, Blitzeinschlag oder Feuer abdeckt. Wenn das Balkonkraftwerk fest mit dem Gebäude verbunden ist, ist es daher meist über die Gebäudeversicherung mitversichert. Eine zusätzliche Versicherung für das Balkonkraftwerk ist daher unter Umständen nicht zwingend erforderlich.
Zum Schutz vor verursachten Schäden an Dritten durch das Balkonkraftwerk ist jedoch eine Haftpflichtversicherung sehr sinnvoll. Je nach den eigenen Bedürfnissen kann zudem eine extra Versicherung für Balkonkraftwerke möglich sein. In dem erweiterten Schutz sind Bedienungsfehler, Überspannung, Vandalismus oder Tierbiss enthalten. Auch Ertragsausfälle oder Mindererträge werden teilweise übernommen.
Idealerweise wird bereits vor dem Kauf einer Mini PV Anlage ein Gespräch mit dem Versicherungsberater vereinbart, um alle Eventualitäten durchzusprechen.