Das sagt das Gesetz über Balkonkraftwerke
Möchtest Du ein Balkonkraftwerk betreiben, solltest Du die geltenden Gesetze und Normen hierzu beachten. Denn anders als man meinen könnte, ist die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerkes doch an gewissen Vorgaben gebunden. Welche das sind verraten wir Dir in diesem Beitrag.
1. Eine Anmeldung ist in Deutschland gesetzliche Pflicht
Das Gesetz scheibt in Deutschland vor, dass Du ein Balkonkraftwerk nur nach einer Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und Deinem Netzbetreiber aufstellen darfst. Ohne Anmeldung läuft leider nichts. Dabei sind nur Geräte bis 600 Watt erlaubt. Dies ist in Ländern wie Österreich anders. Hier darfst Du nach dem Gesetz auch Balkonkraftwerke bis 800 Watt betreiben.
2. Die Einhaltung der VDE-Norm ist per Gesetz vorgeschrieben
Zum Schutz von Leib und Leben darfst Du das Balkonkraftwerk nicht an eine haushaltsübliche Steckdose anschließen. Hierzu muss eine spezielle Energiesteckvorrichtung verbaut werden. Infos darüber liefern die DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1. Generell gilt für Mini PV Anlagen in Deutschland die gleiche Gesetzesgrundlage, wie für andere technische Stromerzeugungsanlagen. Das sind:
- Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- Die technische Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“
- Die technische Anwendungsregel DIN VDE 0100-551 „Auswahl und Errichtung elektrischer
Betriebsmittel; Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen“ - Die Hinweise des DKE Normengremiums UK 221.1 „Schutz gegen elektrischen Schlag“
3. Das Rückwärtslaufen eines Stromzählers ist per Gesetz verboten
Gerade an diesem Punkt beginnt bei vielen der Plan von einer eigenen Mini Solaranlage für die Steckdose zu bröckeln. Denn das Gesetz verbietet es in Deutschland, das der eingespeiste Strom des Balkonkraftwerks den Zähler rückwärtslaufen lässt. Gerade alte Zähler, sogenannte Ferraris Stromzähler, tun dies aber. Um das zu verhindern, muss ein neuer Zähler des Netzbetreibers eingebaut werden. Da es sich hierbei um einen Eingriff in eine elektrische Anlage handelt, wozu es strenge gesetzliche Vorgaben gibt, darf dies nur ein ausgebildeter Elektriker. Das bedeutet für Dich aber zusätzliche Kosten, die Du ganz allein tragen musst.
4. Schreibt das Gesetz eine Förderung für Balkonkraftwerke vor?
Überall ist von Energiewende zu lesen und die Politiker reden von einer geplanten Erhöhung des Öko-Strom-Anteils. Doch leider richten sich die derzeit existierenden Förderungen und Vergünstigungen an gewerbliche Stromerzeuger und Hauseigentümer mit Platz für große Dach-Solaranlagen. Aber gerade in Städten, in denen die Dichte der privaten Stromverbraucher sehr hoch ist, gibt es keine entsprechenden Fördermaßnahmen. Die bestehenden greifen hier nämlich nicht. Doch gerade hier könnte mit passenden Mini PV-Anlagen für den Balkon viel zum Schutz vor dem Klimawandel beigetragen werden. Leider fehlt hier aber noch die Umsetzung eines entsprechenden Gesetztes für Balkonkraftwerke.
Nicht besser sieht es auf regionaler und kommunaler Ebene aus. Hier werden vor allem Investitionen für Stromspeicher-Lösungen angeboten. Profitieren können hiervon wieder nur die Hausbesitzer und keinesfalls die Mieterinnen und Mieter. Lediglich die Stadt Freiburg bewilligte 2020 einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro für die Installation und Inbetriebnahme von Stecker Solaranlagen mit Wieland Stecker nach VDE-Norm.
Das schreibt das Gesetz für den Betrieb von Balkonkraftanlagen vor
Das Gesetz in Deutschland verlangt für den Betrieb von Balkonkraftanlagen eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und beim örtlichen Netzbetreiber. Des Weiteren sind die privaten Betreiber zur Einhaltung der VDE-Norm verpflichtet. Die beste Unterstützung hierbei kann Dir ein Elektriker bieten. Dieser kann Dir die entsprechenden Fragen dazu beantworten. Gleichzeitig kann er überprüfen, ob in Deinem Haus oder Deiner Wohnung ein Zähler mit Rücklaufsperre verbaut ist. Dieser ist von Gesetzeswegen für das Stromeinspeisen von einem Balkonkraftwerk unerlässlich. Wenn Du auf eine Förderbestimmung von Balkonkraftwerken im Gesetz hoffst, suchst Du aber vergeblich. Gefördert werden lediglich große Photovoltaikanlagen auf Hausdächern, nicht aber kleine Mini Solaranlagen für die Steckdose.